Freie Heilfürsorge - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
0551 900 378 613
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Krankenversicherung > Lexikon > Freie Heilfürsorge
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Freie Heilfürsorge

Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit steht für ihre Person freie Heilfürsorge bzw. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung zu. Das gleiche gilt für Wehrpflichtige für die Zeit des Wehrdienstes. Soldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, erhalten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, wenn diese günstiger sind.


Die Absicherung entspricht derjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung, für höhere Dienstgrade sind auch Wahlleistungen möglich.


Der Anspruch auf freie Heilfürsorge hat Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen (Subsidiaritätsprinzip). Über die freie Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen sind im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig.


Wehrdienstleistende - das sind Wehrpflichtige, die den Grundwehr- oder einen Ersatzdienst leisten sowie Teilnehmer an Wehrübungen - haben freie Heilfürsorge durch den Bund. Das bedeutet: Während dieser Zeit wird der private Krankenversicherungsschutz nicht benötigt - er kann im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung ruhen. Den Beitrag für diese Anwartschaftsversicherung übernimmt der Bund. Ausnahme: Wehrpflichtige Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die einen militärfachlichen Dienst verrichten, erhalten Dienstbezüge. Dadurch entfällt der Anspruch auf die Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages.


Die Anwartschaftsversicherung hat für den Betroffenen den Vorteil, dass er sofort wieder vollen Versicherungsschutz zu den ursprünglichen Bedingungen hat, wenn die freie Heilfürsorge wegfällt. Die Anwartschaftsversicherung muss vor Beginn des Wehrdienstes beantragt werden; eine rückwirkende Ruhensvereinbarung kann nicht verlangt werden. Die Anwartschaftsbeiträge werden vom Bund nicht automatisch, sondern nur auf Antrag übernommen. Den Antragsvordruck erhalten die Wehrpflichtigen von der Unterhaltssicherungsbehörde der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende der Wehrpflicht gestellt werden.


Durch die freie Heilfürsorge für den Beamten bzw. Soldaten bleibt die Beihilfeberechtigung für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen unberührt. Für seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen erhält der Beamte (Soldat) mit freier Heilfürsorge also die gleichen Beihilfen wie alle anderen Beihilfeberechtigten.


Die Angehörigen können entweder gesetzlich krankenversichert sein oder sich unter Inanspruchnahme der Beihilfe privat versichern lassen. Der Beitragssatz für den Heilfürsorgeberechtigten in der gesetzlichen Krankenkasse ist vermindert, da er selbst die Kassenleistungen nicht in Anspruch nimmt und somit die Kassen nur die Familienversicherung durchführen müssen.


Nach der Pensionierung erhalten die Heilfürsorgeberechtigten wie andere Beamte auch Beihilfe für sich selbst.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 613
Kontakt
Newsportal