Erziehungsurlaub / Teilzeitbeschäftigung
Teilzeittätigkeit während des Erziehungsurlaubes (seit 01/2001: Elternzeit) Während der Elternzeit besteht ein Recht auf Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber. Voraussetzungen dafür sind:
- der Betrieb muss mehr als 15 Beschäftigte haben
- es muss eine mindestens 6-monatige Betriebszugehörigkeit vorliegen. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit muss 8 Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingefordert werden.
Die regelmaßige Arbeitszeit darf zwischen 15 und 30 Wochenstunden betragen.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen, darf jeder bis zu 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten.
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