Entbindungspauschale
In der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung besteht tariflicher Leistungsanspruch für Schwangerschaft und Entbindung.
In der Regel besteht kein Leistungsanspruch für die Krankentagegeldversicherung, die eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsunterbrechung, Fehlgeburt und Entbindung von der Leistungspflicht ausschließt.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat das Entbindungsgeld zum 01.01.2004 aus dem Leistungskatalog genommen.
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