Beratungseinsatz
Wird ein Patient durch Angehörige gepflegt, ist er verpflichtet, regelmäßig einen professionellen Pflegedienst zur Beratung hinzuzuziehen. Diese Beratungseinsätze werden von der zuständigen Pflegekasse gezahlt. Sinn der Pflegeeinsätze ist die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und Beratung der Pflegeperson. Der Beratungseinsatz hilft Pflegefehler zu vermeiden, besondere Belastungen rechtzeitig zu erkennen und Abhilfe bei der Belastung der Pflegeperson zu schaffen. Können keine Beratungseinsätze nachgewiesen werden oder werden sogar verweigert, kann das Pflegegeld ganz oder teilweise gestrichen werden.
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