Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der PPV
Grundsätzlich sind Kinder in der Pflegeversicherung über ihre Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert. Darüber hinaus bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Absolvierte Wehr- und Zivildienstzeiten werden hinzugerechnet.
Ohne Altersgrenze sind körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder mitversichert, die sich aufgrund der Behinderung nicht selbst unterhalten können. Voraussetzung ist, dass bei Eintritt der Behinderung bereits ein Anspruch auf Beitragsfreiheit nach den erwähnten Kriterien bestanden hat.
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