Behandlungspflege - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Behandlungspflege

Grundpflege ist die Hilfe bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, die zur Befriedigung der körperlichen und geistigen Grundbedürfnisse gehören, wie z.B.:

  • Essen und Trinken, Zubereiten von Mahlzeiten
  • An- und Auskleiden
  • Stuhlgang
  • Bewegung innerhalb der Wohnung
  • Körperpflege

Die Behandlungspflege geht über den Rahmen der Grundpflege hinaus und umfasst hauptsächlich medizinische Leistungen, sowie Hilfen bei der Befriedigung von körperlichen und geistigen Grundbedürfnissen unter erschwerten Bedingungen, wie z.B.:

  • Ernährung über Sonden
  • Klistieren, Anus-praeter-Versorgung
  • Messungen, Injektionen
  • Wechseln von Verbänden, Wundbehandlung
  • Mitwirken bei Bewegungstherapie, Beschäftigungstherapie und Logopädie


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