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Arbeiter

Arbeiter ist, wer in einem persönlich und wirtschaftlich abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei vorwiegend körperlicher Tätigkeit steht. Arbeiter sind versicherungspflichtig, sofern ihr Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt monatlich 3.900 € (Stand 2005) und steigt zum 01.01.2006 auf 3.937,50 € an. Liegt ihr Verdienst darüber, haben sie die Wahl zwischen freiwilliger Versicherung in der GKV oder privater Krankenversicherung.


Seit dem 01.01.1996 können auch Arbeiter ihre Krankenkasse frei wählen. Für die Beschäftigten eines Betriebes, für den eine Betriebskrankenkasse errichtet ist, ist diese zuständig.


Die Arbeitnehmer eines Innungsbetriebes, für deren Innung eine Innungskrankenkasse gegründet wurde, sind bei der IKK versichert.



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