Antragsablehnung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Antragsablehnung

Der Versicherer ist in seiner Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei, das heißt, er kann die Annahme eines Antrags auch ablehnen. Als Gründe für eine Ablehnung können hauptsächlich in Frage kommen:

  • fehlende Versicherungsfähigkeit
  • "unversicherbares" Risiko

Kann ein Antrag nicht angenommen werden, wird der Antragsteller entsprechend informiert. Die Ablehnung muss nicht begründet werden. Als abgelehnt gilt ein Antrag auch dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, dass er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.


Übrigens:


Ein Antrag kann nur so angenommen werden, wie er gestellt wurde. Die Vereinbarung von Besonderen Bedingungen bedeutet: Ablehnung des Antrages verbunden mit einem Angebot des Versicherers an den Mandanten.



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