Anschlußheilbehandlung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Anschlußheilbehandlung

Anschlußheilbehandlungen sind stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließen. Ihr Sinn liegt in der allmählichen, ärztlich überwachten Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens. Die Durchführung erfolgt in einer dafür spezialisierten Klinik (auch gemischte Anstalten).


In der PKV besteht für Rehabilitationsmaßnahmen und somit auch der Anschlußheilbehandlung der gesetzlichen Rehabilitationsträger kein Leistungsanspruch, da diese Träger vorrangig leisten. Nach herrschender Meinung besteht selbst dann keine Leistungspflicht, wenn keine Ansprüche gegen einen gesetzlichen Träger bestehen. Dies liegt z.B. bei Selbständigen vor, die weder gesetzlich renten-, unfall- oder krankenversichert sind oder wenn der Rehabilitationsträger die Leistung ablehnt.



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