Annahmeerklärung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Annahmeerklärung

Die "Annahmeerklärung" ist die Bestätigung des Versicherers, dass er den Antrag angenommen - d. h. den Vertrag geschlossen hat. Sie wird normalerweise nur dann versandt, wenn der Antragsteller eine Bestätigung über den Vertragsschluss braucht, bevor der Versicherungsschein zugestellt werden kann.



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