Ambulante Pflege
Unter ambulanter Pflege versteht man die häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst. Um die Pflegebedürftigen in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben zu lassen unterstützt das Pflegeversicherungsgesetz den Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege. Ebenso hat Kurzzeitpflege Vorrang gegenüber der vollstationären Pflege. (§ 3 SGB XI)
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