Auslandsrücktransport
Werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Auslandsrücktransport erstattet?
Handelt es sich um einen vorübergehenden Auslandaufenthalt, sind die Kosten für den Rücktransport Reisemehrkosten und eine ausreichende medizinische Versorgung im Ausland nicht gewährleistet ist, werden die Kosten für einen Rücktransport im Rahmen der Tarifbedingungen übernommen.
In der GKV werden die Kosten für den Auslandsrücktransport nicht übernommen. Diese Leistung wird u.a. durch eine Reisekrankenversicherung erstattet.
Eine Auslandsrücktransportversicherung kann gegen einen geringen Beitrag zusätzlich abgeschlossen werden.