Streik
Wird bei gesetzlich Krankenversicherten die Arbeit durch einen Streik der Arbeitnehmer unterbrochen, so hat das auf den Versicherungsschutz keine Auswirkungen.
Die Mitgliedschaft bleibt bestehen, Beiträge brauchen - mangels Arbeitsentgelt - grundsätzlich nicht gezahlt werden (im Gegensatz zu Privatversicherten, die den vollen Beitrag weiterzahlen müssen). Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse bleibt für die gesamte Dauer des Streiks erhalten, unabhängig davon, wie lange der Streik dauert. Voraussetzung ist, daßes sich um einen rechtmaßigen Streik handelt.
Begrenzt dagegen ist der Versicherungsschutz bei einem rechtswidrigen Streik. In solchen Fällen bleibt eine GKV-Mitgliedschaft längstens für einen Monat bestehen. Unterstützung der Gewerkschaften bei Streik und Aussperrung sind steuer- und beitragsfrei.
Zurück zur Lexikon Startseite