Kündigung Haftpflichtversicherung - Private Haftpflichtversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Haftpflichtversicherung > Kündigung
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Kündigung der Haftpflichtversicherung

Es bestehen zwei Kündigungsarten:


Die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages.

Der Versicherungsnehmer und auch der Versicherer haben die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag für die Haftpflichtversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, zu kündigen.


Längerfristig abgeschlossene Verträge (5-Jahresverträge) können zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und danach jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.


Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen (Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist). Hierbei ist nicht der Tag der Absendung des Kündigungsschreibens maßgeblich, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer.


Die außerordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit.

Durch den Versicherungsnehmer aufgrund eines Schadens:


Unabhängig davon, ob der Versicherer einen Schaden anerkennt oder ablehnt, besteht die Möglichkeit die Haftpflichtversicherung zu kündigen. Hier ist zu beachten, dass die Kündigung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung des Versicherers über die Schadensübernahme oder Ablehnung erfolgen muss.


Der Vertrag kann mit sofortiger Wirkung, d.h. ab Eingangsdatum Ihres Kündigungsschreibens beim Versicherer oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Es empfiehlt sich aber die Kündigung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, da dem Versicherer der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt zusteht.


Bei Prämienerhöhungen kann ein Vertrag für die Haftpflichtversicherung ggf. auch mit sofortiger Wirkung oder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung gekündigt werden. Sofern jedoch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes oder eine Ausweitung des Versicherungsumfanges mit der Prämienerhöhung verbunden ist, entfällt ein außerordentliches Kündigungsrecht.


Durch den Versicherer:


Auch der Versicherer hat die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung aufgrund eines regulierten oder abgelehnten Schadens zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres ausgesprochen werden.


Bei Nichtzahlung des Versicherungsbeitrages und bei schuldhafter Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Obliegenheit hat der Versicherer ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht.


Übersichtstabelle: Versicherungsverträge kündigen


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal