Gewässerschadenhaftpflicht
Die Gewässerschadenhaftpflicht oder Öltankversicherung leistet bei Schäden, die dadurch entstehen, dass Heizöl oder andere gewässerschädliche Stoffe ins Grundwasser eindringen. Gerade bei unterirdischen Tanks, die nicht im Keller sind, besteht ein erhöhtes Haftpflichtrisiko. Die Wartungsverträge der Firmen reichen in den meisten Fällen nicht aus. Es reichen schon wenige Mengen Öl, um einen enormen Gewässerschaden anzurichten.
Über die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung werden auch Kosten für Aufwendungen, auch erfolglose die der Versicherungsnehmer im Schadenfall zur Minderung oder Abwendung eingeleitet hat, ersetzt.
Ferner werden auch außergerichtliche Gutachterkosten, die jedoch zusammen mit der Entschädigungsleistung nicht höher als die Versicherungssumme für Sachschäden sein dürfen, über die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung oder Öltankversicherung ersetzt.