Haus- und Grundbesitzhaftpflicht - Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz
 
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Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Besitzen Sie ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück oder sind Vermieter eines Einfamilienhauses, wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz notwendig. Denn alle Besitzer von Grund und Boden unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Der Grundstückseigentümer muss Passanten und Besucher durch entsprechende Vorkehrungen vor Schaden bewahren.


Das Reinigen, Streuen und Schneeräumen der Gehwege zählt zu solchen Pflichten des Haus- und Grundbesitzers. Den Umfang dieser Pflichten entnehmen Sie der Ortssatzung der jeweiligen Kommune. Ist der Mieter durch den Mietvertrag verpflichtet, Arbeiten wie Streu- und Reinigungsdienst zu übernehmen, befreit dies den Haus- und Grundbesitzer jedoch nicht von der Versicherungspflicht.


Zudem muss der Grundeigentümer dafür Sorge tragen, dass die Gehwege in einwandfreiem Zustand sind und nicht etwa durch Löcher oder hochstehende Platten eine Verletzungsgefahr besteht. Die verschärfte Haftung für Haus- und Grundbesitzer ist insbesondere durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 836) festgelegt. Stürzt ein Haus ein oder lösen sich Teile vom Gebäude, die Personen- oder Sachschäden hervorrufen, ist der Hauseigentümer haftbar, außer er kann nachweisen, dass er zur Schadensvorbeugung die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Der Hausbesitzer muss also im Schadensfall nachweisen, dass er das Gebäude von zuverlässigen Fachleuten errichten und regelmäßig überprüfen lassen hat. Gelingt ihm das nicht, wird es als sein Verschulden angesehen.


Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung sind auch Schäden abgedeckt, die durch Kraftfahrzeuge entstehen, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren. Außerdem mitversichert sind Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.


Besteht eine Wohnungseigentümer- Gemeinschaft, gibt es auch für diese ein Haftungsrisiko. Zum Gemeinschaftseigentum gehören Gebäudeteile wie Außenwände, Treppen, Dächer, Gemeinschaftskeller, sowie das Grundstück mit Gehwegen, Grünanlagen usw. Dieses Risiko wird von der Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung, die von der Gemeinschaft abzuschließen ist, abgedeckt. Ebenfalls mitversichert ist der zu bestellende Verwalter.


Bei Gebäuden, die für eine Gemeinschaft von Wohneigentümern gebaut wurden, haftet in der Regel nicht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung sondern die private Haftpflichtversicherung, da dieses Eigentum als Sondereigentum gilt. Hierzu zählen normalerweise die Wohnung, der Kellerraum und in einigen Fällen der angrenzende Kfz-Stellplatz.


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