Jagdhaftpflichtversicherung
Hier zunächst einige typische Schadenbeispiele:
- bei einer Treibjagd wird ein Treiber oder Spaziergänger angeschossen,
- ein fremder Hund wird mit Wild verwechselt,
- der Jagdgast fällt vom Hochsitz weil die Sprosse einer Leiter morsch ist,
- ein Pilzsammler wird durch den eigenen Jagdhund gebissen.
Bei solchen Jagdhaftpflichtschäden können der Jagdveranstalter, der Jäger oder der Jagdpächter zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden.
Über die Privathaftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz für derartige Schäden. Hierfür ist der Abschluss einer speziellen Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich. Diese gehört zu den sogenannten Pflichtversicherungen nach dem Bundesjagdgesetz.
Hierbei ist versichert die gesetzliche Haftpflicht, die sich aus jeglicher jagdlichen Betätigung ergibt, besonders aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen.
Die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen zur Jagdhaftpflichtversicherung betragen 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden. Meistens werden aber höhere Deckungssummen vereinbart.
Über die Jagdhaftpflichtversicherung sind auch zwei Jagdhunde mitversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch außerhalb der Jagd, so dass der Abschluss einer separaten Tierhalterhaftpflicht-Versicherung nicht erforderlich ist.
Hier noch ein paar nützliche Haftpflicht Tipps:
Wollen Sie einen ausländischen Jagdgast zur Jagd in Deutschland einladen, so muss der Gast ebenfalls einen Jagdschein beantragen (mindestens Tagesjagdschein) und eine Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen Es besteht auch die Möglichkeit direkt in Deutschland einen Tagesjagdschein und eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Regelung gilt für EU Bürger. Nicht EU Bürger müssen auch dann eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen, wenn die ausländische Versicherung Schäden in Deutschland deckt.
Möchten Sie als Jagdgast nun im Ausland jagen gehen, besteht in den meisten Ländern die Verpflichtung zum Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung für das jeweilige Land. In einigen Ländern wird mit dem Erwerb des Jagdscheins bereits ein Haftpflichtversicherungsschutz erworben (z.B. Dänemark, Finnland oder Schweden), also ohne besondere Antragsstellung. In einigen wenigen Ländern besteht keine Versicherungspflicht. Tritt dort ein Schaden ein, übernimmt dies die deutsche Jagdhaftpflichtversicherung, es besteht also weltweit Versicherungsschutz. Welche Regelungen in den verschiedenen Ländern gelten, erfragen Sie bitte bei den Versicherern