Ausfalldeckung
Für selbst erlittene Schäden können Sie über Ihre eigene private Haftpflichtversicherung im Rahmen der Ausfalldeckung Entschädigung erhalten.
Ihr Versicherer bietet Ihnen Versicherungsschutz wenn Sie als Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person, einen Schaden erleiden und der Schädiger selbst keine Haftpflichtversicherung hat und auch nicht die finanziellen Mittel besitzt, um den Schaden zu ersetzen.
Die Entschädigung erfolgt gemäß dem Deckungsumfang Ihrer Versicherung.
Auch bei Schadenereignissen die durch Vorsatz des Schädigers und in seiner Eigenschaft als Tierhalter oder Hüter entstanden sind, besteht Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung über die Ausfalldeckung.
Die Schadenersatzforderung muss mindestens 2.500,- € betragen.
Ausschlüsse bei der Ausfalldeckung
Die Vorsorgeversicherung und Schäden durch nicht deliktfähige Kinder sind nicht im Versicherungsumfang der Ausfalldeckung enthalten.
Ansprüche des Versicherungsnehmers, für die Leistungspflicht über einen Sozialversicherungs- bzw. Sozialhilfeträger besteht, sind nicht versichert.
Über die Ausfalldeckung sind ebenfalls Forderungsausfälle aus Schäden durch Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Erdbeben nicht versichert.
Ergänzung zur Ausfalldeckung
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung kann die Ausfalldeckung um einen Schadenersatzrechtsschutz erweitert werden. Dieser ist Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche behilflich.
Der Versicherer übernimmt im Versicherungsfall die Kosten des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts.
Der Versicherungsnehmer kann den Rechtsanwalt selbst bestimmen.