Was bedeutet Haftpflicht ?
Haftpflicht bedeutet nach dem Gesetz, einen Schaden zu ersetzen, den man einem Dritten schuldhaft zugefügt hat. Der Schadenersatz soll den Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten.
Aus diesem Grund ist der in der Haftpflicht zu leistende Schadenersatz auch nicht begrenzt. Der Schädiger haftet in unbegrenzter Höhe mit seinem ganzen vorhandenen Vermögen. Auch zukünftiges Vermögen wird zum Ersatz des Schadens herangezogen.
Zur Haftplichtversicherung bestehen folgende Haftungsgrundlagen:
1) Verschuldenshaftung nach § 823 BGB
Um Ansprüche gegen einen Schädiger geltend zu machen müssen folgende fünf Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Schädiger muss:
- deliktfähig sein (s.a. Deliktunfähigkeit),
- schuldhaft handeln,
- ein Rechtsgut verletzen,
- die Handlung muss widerrechtlich gewesen sein und
- zwischen Handlung und entstandenem Schaden muss adäquater Kausalzusammenhang bestehen.
Der geschädigte Anspruchsteller hat die Beweislast.
Der Schaden kann durch Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eingetreten sein.
Für Schäden die durch Vorsatz herbeigeführt worden sind, besteht jedoch über die Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz.
2) Haftung aus vermutetem Verschulden nach § 832 BGB
Der Gesetzgeber geht automatisch davon aus, dass ein Verschulden und damit verbunden, auch eine Schadenersatzpflicht vorliegt. Der so in Anspruch Genommene hat aber die Möglichkeit sich zu entlasten, wenn er glaubhaft darlegen kann, dass kein Verschulden vorliegt.
Folgende genannte haften aus vermutetem Verschulden:
- Aufsichtspflichtige (s.a. nicht deliktfähige Kinder)
- Gebäudebesitzer (s.a. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
3) Gefährdungshaftung nach § 833 BGB
Bei der sogenannten Verursachungs- und Gefährdungshaftung haften Sie auch dann, wenn kein Verschulden vorliegt, allein aus dem Umstand heraus, dass die von Ihnen vorgenommenen Handlungen eine außergewöhnliche Gefährdung für Ihrer Umgebung bedeuten.
Aus Gefährdung haften:
- Tierhalter (s.a. Tierhalterhaftpflicht)
- Besitzer von Öltanks
- Betreiber eines Kraftfahrzeugs (§ 7 StVG)
Die Gefährdungshaftung verpflichtet Sie auch dann zum Ersatz des Schadens, wenn kein Verschulden vorliegt. Der Besitzer eines Öltanks oder eines Tieres (z.B. eines Hundes) oder Betreiber eines Kfz ist aufgrund der Gefährdungshaftung grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet.
Er kann sich unter Umständen nur aus seiner Haftung befreien, wenn er nachweisen kann, dass der eingetretene Schaden aufgrund höherer Gewalt eingetreten ist.