Tierhalterhaftpflichtversicherung
Für Schäden durch Tiere ist die Haftung in § 833 Satz 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch folgendermaßen geregelt:
Grundlage der Tierhalterhaftpflichtversicherung:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen."
Da der Tierhalter in den meisten Fällen den Schaden nicht selbst verschuldet hat, also ohne sein Zutun, tritt der Fall der Gefährdungshaftung ein, d.h. Tierhalter haften auch dann, wenn ein Schaden ohne sein eigenes Zutun durch das Verhalten des Tieres entstanden ist.
Das Gesetzt lässt allerdings eine Ausnahme zu und zwar dann, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das aus beruflichen Gründen gehalten wird (Wachhund des Nachtwächters) oder für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist (Blindenhund). Kann der Tierhalter in diesen Fällen nachweisen, dass er sein Tier sorgfältig beaufsichtigt hat oder der Schaden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre, haftet der Halter nicht. Alle anderen Tierhalter (es wird von sogenannten Luxustieren gesprochen) müssen allerdings bei einem gleichen Schaden haften.
Welche Haftpflichtversicherung für welche Tiere?
Von den Haftpflichtversicherern werden Haustiere, gezähmte Tiere und wilde Tiere unterschieden. Mit Haustieren sind die vom Menschen in seinem Bereich gehaltenen zahmen Arten gemeint. Die folgende Tabelle gibt Einblick in die Einteilung:
Haustiere in der allgemeinen Haftpflichtversicherung
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Werden Tiere wie z.B. Hunde mit ins Ausland genommen sind sie auch dort über die entsprechende Versicherung abgedeckt. Voraussetzung ist, der Auslandsaufenthalt dauert nicht länger als ein Jahr.
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Nützliche Hinweise:
Vorsorgeversicherung (z.B. Tierhalterhaftpflichtversicherung) über bestehende Haftpflichtversicherungen. Seit kurzem haben Ihre Kinder von den Großeltern einen Hund geschenkt bekommen. In der Hektik vergessen Sie sofort eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Für neu entstandene Haftpflichtrisiken besteht mit eingeschränkter Deckungssumme ein vorläufiger Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung). Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können müssen Sie als Versicherungsnehmer aber bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, etwa eine Privathaftpflichtversicherung, andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.