Welcher Schaden ist nicht versichert?
Für folgende genannte Schäden besteht in der Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz:
- Schäden die durch Vorsatz eingetreten sind
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen mit Ausnahme der eigenen Wohnung (Geliehene Sachen sind bei einigen Versicherern durch Klauselvereinbarung versicherbar)
- Schäden im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen
- Schäden die mitversicherten Personen und nahen Angehörigen zugefügt werden
- Bußgelder und Geldstrafen
- eigene Schäden
Haftungssausschlüsse
Schäden, die durch Gefälligkeitsdienste entstehen und nur leicht fahrlässig verursacht wurden, sind meist vom Haftungsanspruch ausgenommen und nicht durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.
Es muss bei Gefälligkeitsleistungen von einer stillschweigend vereinbarten Haftungsbeschränkung auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensverursachung ausgegangen werden (Gefälligkeitsschaden). Denn müsste man bei Gefälligkeitsleistungen im Schadensfall haften, wären diese kaum noch denkbar, wenn derjenige, der hilft dafür "bestraft" würde.
Weitere Informationen auf der Seite Schäden erstattet.