Aufgabe der Haftpflichtversicherung
Werden an einen Versicherungsnehmer Schadenersatzforderungen gestellt, ist es die Aufgabe der Haftpflichtversicherung diese Forderungen zu prüfen und ggf. zu übernehmen.
Stellvertretend für den Versicherungsnehmer übernimmt die private Haftpflichtversicherung folgende Aufgaben:
- Prüfung ob eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- Feststellung der Höhe des entstandenen Schadens
- Regulierung des Schadens
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die private Haftpflichtversicherung hat, sofern es zu einem Rechtsstreit mit einem Anspruchsteller kommt, die Aufgabe den Prozess zu führen und die Kosten zu übernehmen. In diesem Rahmen fungiert die Privathaftpflichtversicherung also auch passiv als Rechtsschutzversicherung.