Rückerstattung von Pauschalsteuern
Die Pauschalbesteuerung von Beiträgen zu einer Direktversicherung bezieht sich auf die Nettobeiträge nach Berücksichtigung etwaiger Beitragsrabatte aus der Überschussbeteiligung. Falls die Gewinnanteile die Bruttobeiträge übersteigen, kann dabei auch eine Erstattung von Pauschalsteuerbeträgen stattfinden. Dies kann insbesondere beim Stufenplan von Bedeutung sein.
Auch bei einem Ausscheiden eines Arbeitnehmers ohne unverfallbare Ansprüche und somit die Direktversicherung an den Arbeitgeber fällt, kann die Pauschalsteuer an den Arbeitgeber rückerstattet werden.
Hierzu führen die LStR 129(14f) aus: "Übersteigen die Arbeitslohnrückerstattungen (hierzu gehören auch laufende Gewinnanteile) die pauschalierungsfähigen Beitragsleistungen eines Kalenderjahres, so kann der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch geltend machen (BMF 9.2.93)".
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