Mindestfristen für die Ausübung eines Kapitalwahlrechtes
Für den Sonderausgabenabzug privater Versicherungen, und
- die Freiheit von der Kapitalertragsteuer in der Lebensversicherung, (Gilt nicht für Verträge, die ab dem 01.01.2005 geschlossen werden.)
- die Pauschalbesteuerung von Beiträgen zu einer Direktversicherung, (Die Pauschalversteuerung gemäß ß40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung)
darf bei aufgeschobenen Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht dieses nicht vor Ablauf von 12 Jahren in Anspruch genommen werden (bei 12-jähriger Aufschubzeit frühestens 5 Monate vor Rentenbeginn - BMF 7/96).
Der Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen ist bei Rentenverträgen nicht zu beachten. Dies gilt auch, falls eine Todesfalleistung in Höhe der Beitragsrückgewähr und Auszahlung der Überschussanteile vorgesehen ist. Es gilt auch bei Fondsgebundenen Renten, wenn dort die Beitragsrückgewähr oder die erhöhte Todesfalleistung bis zu 75% des Fondsvermögens vorgesehen ist.
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