Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung
In der betrieblichen Altersversorgung können gemäß §1 BetrAVG abgedeckt werden
jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen. Nicht abgedeckt werden können
- Pflegeleistungen,
- Krankheitsleistungen;
für solche Zusagen gelten die Schutzbestimmungen und die steuerlichen Vorteile des Gesetzes nicht.
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