Körperschaftsteuer - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Betriebliche Altersvorsorge > Lexikon > Körperschaftssteür
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer besteuert das steuerpflichtige Einkommen von Kapitalgesellschaften und juristischen Personen des Privatrechts.


Das Körperschaftsteuerrecht wird hier nicht beschrieben. Hier geht es im allgemeinen nur darum, ob und wieweit Aufwendungen, die ein Arbeitgeber für eine betriebliche Altersversorgung hat, einkommensmindernd und damit steuermindernd anerkannt werden. Im allgemeinen handelt es sich hier bei der Direktversicherung um die Beiträge und die Pauschalbesteuerung, bei der innerbetrieblichen Versorgungszusage um die Änderung der Pensionsrückstellungen, die Versorgungsleistungen und ggf. um den Effekt einer Rückdeckungsversicherung, bei der Unterstützungskasse um die Zuwendungen zur Kasse.


Der Körperschaftsteuersatz für die hier betrachteten Aufwendungen (und Erträge) beträgt stets einheitlich 40%.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal