Direktversicherung - versicherungsvertragliche Methode - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Betriebliche Altersvorsorge > Lexikon > Direktversicherung Methode
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Direktversicherung - versicherungsvertragliche Methode

Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus und ist seine Versorgungszusage den gesetzlichen Fristen nach unverfallbar (siehe unverfallbare Anwartschaften), so kann bei einer Versorgung durch eine Direktversicherung zur Abgeltung aller unverfallbarer Versorgungsansprüche die Versicherung mitgegeben werden, falls


1. die Überschussanteile aus der Versicherung von Beginn an nur zur Verbesserung der Versicherungsleistung verwendet worden sind (beispielsweise nicht zur Verrechnung mit den Beiträgen),


2. innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden der ausgeschiedene Arbeitnehmer das unwiderrufliche Bezugsrecht erhält, eine eventuelle Beleihung oder Abtretung durch den Arbeitgeber rückgängig gemacht wird und Beitragsrückstände ausgeglichen werden,


3. der ausgeschiedene Arbeitnehmer die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen kann (wozu die Versicherungsnehmereigenschaft auf den Arbeitnehmer übertragen wird).


Der Arbeitnehmer darf weiterhin nicht vor dem 60. Lebensjahr über den Rückkaufswert verfügen (siehe Kündigungsausschlussklausel).


Falls die drei genannten "Sozialauflagen" nicht oder nicht fristgemäß erfüllt werden, richtet sich der unverfallbare Anspruch nach der ratierlichen Methode, direkt gegen den Arbeitgeber (siehe unverfallbare Anwartschaften - ratierliche Methode).



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal