Hausratversicherung - Unterversicherung in der Hausratversicherung
 
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Unterversicherung

Wenn im Schadenfall die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächlich vorhandene Wert Ihres Hausrates, liegt eine Unterversicherung vor. Ihr Hausratwert beträgt beispielsweise 80.000 Euro, die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung aber nur 55.000 Euro.


Bei einem Schaden erfolgt die Berechnung der Entschädigungsleistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich aufgrund der zugrundeliegenden Vorsorgeklausel um 10 %.


Die Höhe der Entschädigung wird folgendermaßen berechnet:


Es ergibt sich folgende Formel:Schaden x (Versicherungssumme + 10 % Vorsorge)
  Versicherungswert

Beispiel:  
Versicherungssumme:55.000,- €
Versicherungswert:80.000,- €
Schaden:12.000,- €

Die auszuzahlende Entschädigungsleistung würde also wie folgt ermittelt:

12.000,- € x ( 55.000,- € + 5.500,- € )    =    12.000,- € x ( 60.500,- € )    =    9.075,- €
80.000,- €   80.000,- €  


Da hier Unterversicherung vorliegt, hat der Versicherer berechtigterweise den Schaden nicht in voller Höhe ersetzt, sondern nur 9.075 Euro.


Nach langer Vertragslaufzeit kann es vorkommen, dass die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme aufgrund von Neuanschaffungen nicht mehr ausreicht. Um dies zu verhindern wird die Versicherungssumme gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen jährlich angepasst:


Bei älteren Versicherungsbedingungen (VHB 74) ist dies nicht der Fall und Sie sollten, sofern Sie eine Hausratversicherung nach diesen alten Bedingungen haben, unbedingt Ihre Versicherungssumme prüfen und anpassen.


Kein Abzug wegen Unterversicherung

Die Versicherer verzichten im Schadenfall auf die Prüfung ob Unterversicherung vorliegt und auf die Kürzung der Entschädigungsleistung wenn:


  • der Versicherungsnehmer die Wohnfläche der Wohnung korrekt angibt und pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte Mindestversicherungssumme vereinbart (Diese Mindestversicherungssumme variiert zwischen 650 Euro und 670 Euro)

Die Versicherungssumme soll dem vorhandenen Versicherungswert entsprechen. Sollten ggf. 650 Euro - 670 Euro nicht ausreichen, müsste die Versicherungssumme entsprechend dem tatsächlich vorhandenen Versicherungswert angepasst werden.


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