Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die selbstgenutzte Wohneinheit
Mitversichert im Rahmen der Tarifleistungen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Haus- und / oder Grundstücksbesitzerrisiko für die selbstgenutzte inländische Wohneinheit.
Mitversichert sind hierbei Ansprüche aus dem Verstoß gegen die dem Eigentümer obliegenden Pflichten wie z.B. die bauliche Instandhaltung, Sorge um Beleuchtung, Reinigung, Winterdienst... ).
Ist dieser Baustein im Umfang der privaten Haftpflichtversicherung enthalten, muss eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erst dann abgeschlossen werden, wenn es nicht mehr um die eigene selbstgenutzte Wohneinheit, sondern um vermietete und somit fremdgenutzte Wohn- oder Gewerbeeinheiten geht.
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