Gewässer-Schadenrisko
Das Gewässerschadenrisiko aus dem Betreiben eines eigenen Heizöltanks (Anlagenrisiko) muss durch eine besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Bei einigen Tarifen sind Tanks bis zu einem fest definierten Fassungsvermögen pauschal eingeschlossen, bei anderen muss der Zusatzbaustein individuell abhängig vom Fassungsvermögen des Tanks gewählt werden.
Hierbei sind immer die in den Versicherungsbedingungen genannten zusätzlichen Auflagen zu beachten und einzuhalten. So gelten generell unterschiedliche Anforderungen bei ober- oder unterirdischen gelagerten Öltanks. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Tanks eine Überfüllsicherung besitzen und doppelwandig sind oder dass eine Auffangwanne vorhanden ist. Bei unterirdischen Tanks muss zudem eine akustische und eine optische Leckanzeige vorhanden sein und alle drei Jahre wird eine TÜV / Dekra Prüfung...benötigt.
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