Versicherte Gefahren und Schäden
Zu den versicherten Gefahren und Schäden der Wohngebäudeversicherung gehören:
- Feuer Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frostschäden
- Sturm und Hagel.
Die versicherten Gefahren und Schäden können auch auf verschiedene Versicherer aufgeteilt und jeweils einzeln mit einer Gebüdeversicherung versichert werden.
Die Wohngebäudeversicherung leistet dann Entschädigungszahlungen wenn die versicherten Sachen durch die o.g. versicherten Gefahren und Schäden:
- beschädigt werden (Reparaturen sind betriebswirtschaftlich noch sinnvoll),
- zerstört werden (betriebswirtschaftlicher Totalschaden),
- oder infolgedessen abhanden kommen (Diebstahl einer abmontierten gem. Satellitenanlage).
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden, die auf Anfrage und gegen Mehrbeitrag mitversichert werden können sind folgende:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Erdbeben
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Schäden durch Elementarereignisse müssen Zusatzfragebögen mit Detailangaben ausgefüllt werden. Der Versicherer entscheidet dann, ob der Versicherungsschutz hierfür gewährt wird oder nicht.