Versicherte Gefahren und Schäden Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung
 
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Versicherte Gefahren und Schäden

Zu den versicherten Gefahren und Schäden der Wohngebäudeversicherung gehören:


Die versicherten Gefahren und Schäden können auch auf verschiedene Versicherer aufgeteilt und jeweils einzeln mit einer Gebüdeversicherung versichert werden.


Die Wohngebäudeversicherung leistet dann Entschädigungszahlungen wenn die versicherten Sachen durch die o.g. versicherten Gefahren und Schäden:


  • beschädigt werden (Reparaturen sind betriebswirtschaftlich noch sinnvoll),
  • zerstört werden (betriebswirtschaftlicher Totalschaden),
  • oder infolgedessen abhanden kommen (Diebstahl einer abmontierten gem. Satellitenanlage).

Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden, die auf Anfrage und gegen Mehrbeitrag mitversichert werden können sind folgende:


  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Schäden durch Elementarereignisse müssen Zusatzfragebögen mit Detailangaben ausgefüllt werden. Der Versicherer entscheidet dann, ob der Versicherungsschutz hierfür gewährt wird oder nicht.


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