Elementarschäden
In die Wohngebäudeversicherung können bedingungsgemäß nicht mitversicherte Elementarschäden gegen Mehrbeitrag mitversichert werden.
Lawinen
An Berghängen niedergehende Schnee- und Eismassen werden als Lawinen bezeichnet.
Überschwemmung, Rückstau
Eine durch Witterungsniederschläge verursachte Überflutung des versicherten Grundstücks auf dem sich das Gebäude befindet. Versichert sind auch Schäden, die durch Rückstau von Witterungsniederschlag entstehen.
Erdbeben
Von einem Erdbebenereignis kann ausgegangen werden, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens auf dem Versicherungsgrundstück Schäden an Gebäuden in einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen hervorgerufen haben oder dass es sich wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur um einen durch Erdbeben entstandenen Schaden handeln kann.
Schneedruck
Durch das Gewicht von Schnee- und Eismassen entstandene Schäden bezeichnet man als Schneedruckschäden.
Erdsenkung
Bei einer Erdsenkung handelt es sich um eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen z.B. durch Auswaschung.
Erdrutsch
Abstürzende oder abgleitende Erd- oder Gesteinsmassen bezeichnet man als Erdrutsch.