Versicherungsbeginn und Vertragslaufzeit
Das in der Versicherungspolice vereinbarte Datum gilt als Versicherungsbeginn der Wohngebäudeversicherung, wenn die Versicherungsprämie nach Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird.
Es gilt zum Versicherungsbeginn die erweiterte Einlösungsklausel, d.h. es sind auch Schäden versichert, die sich zwischen dem Zugang der Police und Zahlung der Erstprämie ereignen.
Um hier sicher zu gehen ist es ratsam, dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu erteilen, und für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Die Wohngebäudeversicherung kann für die Dauer von 1 oder 5 Jahren abgeschlossen werden. Bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren bieten die Versicherer einen entsprechenden Dauernachlass in Höhe von 5 % an.
Man kann dadurch zwar etwas Geld sparen, ist aber auch gleichzeitig länger an einen Versicherer gebunden.