Versicherungssumme Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung
 
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Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die vereinbarte Versicherungssumme zur Wohngebäudeversicherung soll dem Versicherungswert aus dem Jahr 1914 entsprechen.


Die Versicherungssumme 1914 bei der gleitenden Neuwertversicherung gilt als richtig ermittelt wenn:


  • der Versicherungsnehmer im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag umrechnet,

  • die Versicherungssumme durch die, vom Versicherer anerkannten, Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird,

  • der Versicherungsnehmer die Antragsfragen nach Ausbau, Ausstattung und Größe des Gebäudes auf einem Wertermittlungsbogen zutreffend beantwortet und der Versicherer danach die Versicherungssumme 1914 berechnet.

Die Versicherer nehmen im Schadenfall kein Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn die Versicherungssumme nach den o.g. Verfahren ermittelt wurde.


Ergibt sich jedoch im Schadenfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und der Ausstattung, von den tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten abweicht, gilt dieser Unterversicherungsverzicht nicht, wenn die Angaben aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Versicherungsnehmer erfolgt sind. In diesem Fall ist die Versicherungssumme und der zu zahlende Beitrag zu niedrig bemessen worden.


Es gilt ebenfalls kein Unterversicherungsverzicht wenn Sie nach Abschluss der Wohngebäudeversicherung den baulichen Zustand so verändern, dass sich der Wert des Gebäudes erhöht und dies dem Versicherer nicht schriftlich anzeigen.


Nutzen Sie die Möglichkeit sich umfassend über die Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung zu informieren. Mit unserem Online-Service berechnen Sie direkt Ihren persönlichen Versicherungsvergleich zur Gebäudeversicherung. Sie können auch bequem und online die Wohngebäudeversicherung beantragen.


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