Werte, Wertermittlung, gleitender Neuwert - Gebäudeversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Gebäudeversicherung > Werte
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Werte in der Wohngebäudeversicherung

Im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung gibt es insgesamt vier Werte die in Betracht kommen:


  • der Neuwert,
  • der gleitende Neuwert,
  • der Zeitwert,
  • der gemeine Wert.

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ist ein Gebäude zum ortsüblichen Neubauwert versichert.


Um die Versicherungssumme zur Wohngebäudeversicherung zu ermitteln, wird der Wert eines Gebäudes auf den Wert in Mark umgerechnet, den es im Jahr 1914 gehabt hätte.


1914 war das letzte Jahr in Deutschland mit relativ stabilen Baupreisen. Aufgrund des Ersten Weltkrieges und der nachfolgenden Weltwirtschaftskrise war die Inflation so hoch, dass Immobilien und auch Grund und Boden an Wert gewannen. Gleichzeitig stiegen die Baupreise überproportional an.


Die Versicherer hätten daraufhin die Versicherungssummen erhöhen können, haben sich jedoch für ein Verfahren entschieden, das noch heute Gültigkeit hat:


Die Preise des Jahres 1914 werden ermittelt und mit einem Faktor multipliziert, der stetig überprüft und anhand der sich verändernden Baupreisindices aktualisiert. Daraus ergibt sich der gleitende Neuwertfaktor.


Dieser Neuwertfaktor wird turnusmäßig angepasst und erhöht, so dass der stetig, mit den Jahren steigende Wert Ihrer Immobilie berücksichtigt wird und inflationsbedingte Schwankungen ausgeglichen werden.


Bei der Berechnung der Versicherungssumme zu Ihrer Wohngebäudeversicherung werden nicht nur Größe, Ausstattung und Ausbau des Gebäudes nach Preisen des Jahres 1914 berücksichtigt, sondern auch Architektengebühren, Konstruktions- und Planungskosten und evtl. erbrachte Eigenleistungen.


Auch die Region wird bei der Wertermittlung berücksichtigt, da die Baupreisentwicklung in den Regionen unterschiedlich verläuft.


Onlinerechner für die Wohngebäudeversicherung

  • Individuellen Versicherungswunsch vorgeben
  • Online vergleichen und direkt abschließen
Jetzt Onlinerechner starten

Gleitende Neuwertversicherung:

Die gleitende Neuwertversicherung hat den großen Vorteil für den Eigentümer dass der Versicherer unbegrenzt haftet, wenn der Wert 1914 richtig ermittelt wurde. Eine Beschränkung der Versicherungsleistung auf die Hochrechnung aus der Versicherungssumme 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex ist nicht zulässig.


Bsp:


Versicherungssumme 1914: 25.000,00 Mark
Baupreisindex Februar 2003: 1.100,76 (auf Euro umgerechneter Wert)
(25.000,- x 1.100,76 ) : 100 = 275.190,- Euro.

Die Versicherungssumme 25.000 Mark aus 1914 entspräche einer Versicherungssumme 275.190,- € aus 2003. Kostet der Wiederaufbau des versicherten Gebäudes in gleicher Größe und Ausstattung zzgl. möglicherweise anfallender Kosten und einem versicherten Mietausfall 310.000,- € muss der Versicherer auch diese Summe bezahlen. Eine Begrenzung der Entschädigung auf die hochgerechnete Summe von ca. 275 TSD ist nicht zulässig, wenn der Versicherungswert 1914 mit 25.000,- Mark richtig ermittelt wurde.


Zum 01.01 jeden Jahres erhöht oder vermindert sich der gleitende Neuwertfaktor entsprechend des, vom Statistischen Bundesamtes veröffentlichten, Baupreisindex für Wohngebäude.


Der gleitende Neuwertfaktor wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.


Innerhalb eine Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des gleitenden Neuwertfaktors können Sie als Versicherungsnehmer durch schriftliche Ablehnung der Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des in Krafttretens der Erhöhung widersprechen. Die Versicherung wandelt sich dann von einer gleitenden Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung, und zwar zur bisherigen Prämie und mit der bisherigen Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Widerspruchs geltenden Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt.


Möglichkeiten zur Wertermittlung

Der Versicherungswert eines Gebäudes kann auf verschiedene Arten ermittelt werden:


  • durch einen Wertermittlungsbogen der Versicherer,
  • durch die Schätzung einen Bausachverständigen,
  • Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten.

Auf Grundlage dieser Werte kann die Versicherungssumme ermittelt werden.


Der Versicherungswert auf aktueller Preisbasis


Neuwertversicherung


Bei der Versicherung nach Neuwert richtet sich der Versicherungswert ebenfalls nach dem ortsüblichen Neubauwert mit Planungs- und Konstruktionskosten, aber nach den aktuellen Preisen. Das heißt, der Wert wird nicht jedes Jahr angepasst, sondern der Versicherungsnehmer muss selbst die Baupreisentwicklung beobachten und für die Anpassung der Versicherungssumme sorgen. Tut er dies nicht besteht die Gefahr der Unterversicherung. Somit kann sich die Versicherung des Gebäudes nach Neuwert für den Versicherungsnehmer nachteilig auswirken.


Zeitwertversicherung


Der Zeitwert ist gleich dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Deshalb wird eine Versicherung zum Zeitwert nur in sehr seltenen Fällen gewählt, dies kann dann der Fall sein, wenn ein Gebäude aufgrund einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Gefahrenklasse eingeordnet wird.


Gemeiner Wert


Wenn ein Gebäude wegen erheblicher Gefahren nicht mehr zu Wohnzwecken verwendet werden kann oder es zum Abbruch bestimmt ist, gilt als Versicherungswert der gemeine Wert.


Dieser ergibt sich aus dem erzielbaren Verkaufspreis des Gebäudes (ohne Wert des Baugrundes und der nicht versicherten Grundstücksbestandteile).


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal