Eigentümerwechsel
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel mit der vorhandenen Wohngebäudeversicherung?
Eigentümerwechsel durch Verkauf
Zunächst einmal muss ein Verkauf bzw. die Veräußerung eines Gebäudes dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mitteilung an den Versicherer, ist dieser gemäß Versicherungsvertragsgesetz im Schadenfall leistungsfrei, wenn der Schaden nach Ablauf von einem Monat nach der Veräußerung eintritt.
Die Rechte und Pflichten aus der bestehenden Wohngebäudeversicherung gehen automatisch auf den Erwerber über. Somit geht auch das Recht zur Kündigung der Versicherung auf den neuen Gebäudebesitzer über.
Für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode haften der Verkäufer und der Erwerber des Gebäudes gesamtschuldnerisch.
Kündigung des Erwerbers
Der Erwerber hat das Recht die bestehende Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. Da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres hat, ist es ratsam die Wohngebäudeversicherung auch erst zu diesem Zeitpunkt zu kündigen.
Kündigung des Versicherers
Der Versicherer hat ebenfalls das Recht die Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung zu kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang beim Erwerber wirksam. Der Erwerber hat innerhalb dieser Frist die Möglichkeit eine Wohngebäudeversicherung bei einem anderen Versicherer abzuschließen.
Eigentümerwechsel durch Vererbung
Wird ein Gebäude vererbt, gehen die Rechte und Pflichten aus der bestehenden Wohngebäudeversicherung auf den Erben über. Ein Recht zur Kündigung des Vertrages hat weder der Erbe noch der Versicherer.