Versicherte Sachen Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung
 
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Versicherte Sachen in der Wohngebäudeversicherung

Neben dem Wohnhaus gehören zu den versicherten Sachen auch Garagen, Carports oder Schuppen der Wohngebäudeversicherung.


Versicherungsschutz besteht nur für die, im Versicherungsschein, deklarierten Sachen. Wenn sich auch ein Carport, eine Garage oder ein sonstiges Nebengebäude auf dem Grundstück befindet und mitversichert werden soll, sollten diese auch im Versicherungsschein für die Wohngebäudeversicherung benannt sein.


Versicherte Sachen im Gebäude


Die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen wie Fenster, Türen, sanitäre Einrichtungen, Einrichtungen der Warmwasserversorgung sind versichert. Dazu zählen auch individuell für das Gebäude gefertigte und installierte Einbauküchen- und Schränke.


Im Mehrfamilienhaus besteht Versicherungsschutz für gemeinschaftlich, zu Wohnzwecken, genutzte Anlagen, Heizungsanlagen, Warmwasseranlagen, Trockner und Waschmaschine. Sachen, die zur Instandhaltung im Gebäude gelagert werden wie z.B. Reservedachziegel- und Fliesen, Farbeimer mit Außenfarbe.


Versicherte Sachen am Gebäude


Hierzu zählen Markisen, Außenlampen, Vordächer, Einbruchmeldeanlagen, Balkonverkleidungen und Satellitenanlagen.


Versicherte Sachen auf dem Grundstück


Versicherungsschutz besteht nicht nur für das Wohngebäude und die im Versicherungsschein benannten Nebengebäude sondern auch auf dem Versicherungsgrundstück befindliche Terrassen, Müllboxen, Briefkästen etc.


Sachen, die durch besondere Vereinbarung versicherbar sind


Außenschwimmbecken, Hundezwinger, Fahrradständer, Zäune, Wegbefestigungen, Fahnenmasten etc. zählen zu den Grundstücksbestandteilen die im Versicherungsumfang nicht enthalten sind, die aber bei fast allen Versicherern durch besondere Vereinbarung mitversichert werden können.


Wohngebäude oder Hausratversicherung?

Ob eine Sache über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung versichert ist, hängt davon ab, wer diese Sachen auf seine Kosten erworben hat und dafür das Risiko trägt.


Eine individuell angefertigte und angebrachte Einbauküche des Hausbesitzers im Einfamilienhaus muss über die Wohngebäudeversicherung versichert werden und muss bei der Ermittlung der Versicherungssumme mit berücksichtigt werden.


Schafft sich aber ein Mieter einer Wohnung eine Einbauküche an, muss diese Küche über die Hausratversicherung des Mieters versichert werden und muss ebenfalls bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.


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