Unterstützungskasse - Überdotierung
Eine Unterstützungskasse wird überdotiert genannt, wenn das tatsächliche Kassenvermögen den steuerlich zulässigen Höchstwert überschreitet. In diesem Fall wird die Unterstützungskasse selbst teilweise (partiell) steuerpflichtig.
Außerdem sind bei Überdotierung der Unterstützungskasse für den Arbeitgeber keine weiteren Zuwendungen mehr steuerlich abzugsfähig: siehe Unterstützungskasse - Besteuerung beim Arbeitgeber.
Bei einer Gruppen-Unterstützungskasse bezieht sich die Überdotierung im allgemeinen auf die Kasse als Ganzes. Der Versicherer wirkt darauf hin, dass für jedes einzelne Trägerunternehmen keine Überdotierung seines anteiligen Unterstützungsfonds vorliegt.
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