rückgedeckte U-Kasse - Abtretungs/Beleihungs-verbot für Rückdeckungsversicherungen
Eine Rückdeckungversicherung, die eine rückgedeckte Unterstützungskasse zur Sicherstellung ihrer Leistungsverpflichtungen abgeschlossen hat, unterliegt bei Steuerfreiheit der Unterstützungskasse keiner Aktivierungspflicht bei der Kasse (siehe Unterstützungskasse - Steuerfreiheit der Kasse).
Die Bilanz des Arbeitgebers (Trägerunternehmen) ist von einer Rückdeckungsversicherung einer Unterstützungskasse nie berührt; hier spielt die Aktivierungspflicht also nie eine Rolle.
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