rückgedeckte U-Kasse - Abtretungs/Beleihungs-verbot für Rückdeckungsversicherungen
Die Abtretung oder Beleihung der Rückdeckungsversicherung ist nicht zulässig, falls die Beiträge steuerlich voll als abzugsfähige Zuwendungen geltend gemacht werden sollen (siehe rückgedeckte U-Kasse - Rückdeckungsversicherung).
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