Gewerbeertragsteuer
Hierbei wird der Gewerbebetrieb als Objekt besteuert, ohne Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse. Erhoben wird die Steuer von der Gemeinde, an der ein Betrieb ansässig ist. Diese legt den Hebesatz fest, mit dem die Steuer auf Grund des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags erhoben wird.
Besteuert wird der Gewerbeertrag (Gewinn des Gewerbetriebs). Die Gewerbeertragsteuer kann als Betriebsausgabe geltend gemacht und vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden, d.h. sie mindert die Körperschaftsteuer (bei einer Kapitalgesellschaft) und die Einkommensteuer (bei einer Personengesellschaft).
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