gesetzliche Rentenversicherung - monatliche Bezugsgrösse
- Für die Möglichkeit der Abfindung einer unverfallbaren Anwartschaft,
- für die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Insolvenzsicherung,
- für die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenkasse der Rentner (siehe gesetzliche Krankenversicherung - Beitragsbemessung),
ist die monatliche Bezugsgrösse massgebend, welche für die gesetzliche Rentenversicherung in ß18 SGB IV definiert ist:
Für 2006 beträgt diese Bezugsgrösse in den alten Bundesländern 2.450 Euro, in den neuen Bundesländern 2.065 Euro.
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