gesetzliche Rentenversicherung - Beitragsbemessung
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6 % (Stand 2020).
Er ist im allgemeinen hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen; arbeitnehmerähnliche Selbständige und natürlich freiwillig pflichtversicherte Selbständige müssen den Gesamtbeitrag selbst tragen: dies wird durch den steuerlichen Vorwegabzug erleichtert.
Im Versorgungsfall besteht keine Beitragspflicht §229 SGB V.
Der Beitrag wird vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Zahlenwerte (Stand 2021):
- Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 7.100 / 6.700 EUR (West/Ost).
- Der Höchstbeitrag im Monat beträgt 1.283,40 EUR / 1.199,70 EUR(West/Ost).
- Der Mindestbeitrag bezogen auf 450 EUR im Monat beträgt 83,70 EUR (West/Ost).
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