arbeitnehmerähnliche Selbständige
Hierbei handelt es sich um Selbständige, die allerdings wirtschaftlich so weit von einem Arbeitgeber abhängen, dass sie dasselbe soziale Schutzbedürfnis haben wie Arbeitnehmer. Für sie gelten, wenn ihnen Versorgungsleistungen zugesagt sind, die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen des BetrAVG (unverfallbare Anwartschaften, Anpassungsprüfung, Insolvenzsicherung).
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