Schlüsselverlustrisiko, eigene private - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Haftpflichtversicherung > Lexikon > Schlüsselverlustrisiko Eigene
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Schlüsselverlustrisiko, eigene private

Das Schlüsselverlustrisiko ist nicht Bestandteil der allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung und muss daher separat mit eingeschlossen werden, wenn Sie für diesen Bereich Versicherungsschutz wünschen.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherer sehr feine Unterscheidungen treffen und nur für bestimmte verlorengegange Schlüssel leisten, abhängig davon, worum es sich handelt.

  • eigene private Schlüssel (Wohnungseigentümer)
  • eigene private Schlüssel (Mieter)
  • fremde private Schlüssel (vom Nachbarn)
  • fremde berufliche Schlüssel (vom Arbeitgeber)
  • Dienstschlüssel (von Schule oder Behörde)
  • Schlüssel einer Schließanlage (kann auf alle zutreffen)

Eigene private Schlüssel und der Kostenanteil der beim Austausch einer Schließanlage auf die eigene Wohnung (Wohnungstür) entfallen, werden von den meisten Gesellschaften als Eigenschaden gewertet und daher nicht erstattet.


Dieser Punkt wird von den Versicherern aber nicht einheitlich gewertet, da manche Versicherer die eigenen Schlüssel eines Mieters für diesen als fremde, weil dem Eigentum des Vermieters zugehörig betrachten, und dann doch wieder erstatten.



Zurück zur Lexikon Startseite


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal