Haftpflichtversicherung nicht deliktfähige Kinder
 
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Nicht deliktfähige Kinder

Kinder unter 7 Jahren sind nach dem Gesetz nicht deliktfähig. Das heißt sie haften für die von ihnen verursachten Schäden nicht. Siehe auch Kinder in der Haftpflichtversicherung.


Wenn Sie als Aufsichtspflichtiger Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, wird Ihre private Haftpflichtversicherung den unbegründeten Anspruch aufgrund Deliktunfähigkeit abwehren und der Geschädigte hat keine Möglichkeit den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.


Es besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Deliktunfähigkeitsklausel Schäden durch nicht deliktfähige Kinder mitzuversichern. Hierbei verzichtet der Versicherer auf die Prüfung ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht.


Die Ersatzleistung in der Haftpflichtversicherung für solche Schäden ist begrenzt auf 10.000 EUR je Schadenereignis. (Diese Begrenzung kann jedoch bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich hoch sein).


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