Gesetzliche Rentenversicherung - Renten bei Tod
 
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Renten bei Tod

Bei Renten wegen Todes unterscheidet man zwischen der Witwer-/Witwenrente, der Waisenrente und der Erziehungsrente.


Insbesonder bei der Witwen- und Witwerrente sind zum 1.1.2002 Neuregelungen in Kraft getreten.
Renten bei Tod

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