Bedingungen

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) basiert auf dem sogenannten "Generationenvertrag". Nach diesem ungeschriebenen Vertrag finanzieren die "Jungen" die Renten der "Alten". Dieses System wird als Umlageverfahren bezeichnet und bedeutet, dass die Einnahmen der GRV direkt dazu verwendet werden, die Ausgaben zu bestreiten. Eine Kapitalanlage findet nicht statt. Rückstellungen existieren lediglich in Form einer "Schwankungsreserve" in Höhe der Rentenzahlungen für einen Monat. Es wird in Erwägung gezogen, diese Reserve zufünftig auf einen Halbmonatsbedarf zu beschränken.


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