Tagesmutter - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Tagesmutter

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der übernommenen Betreuung minderjähriger Kinder. Wobei die Versicherer unterscheiden, ob diese Betreuung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, und ob die Kinder im Haushalt der Tagesmutter oder im Haushalt der Kinder betreut werden.


Einheitlich gilt Versicherungsschutz wieder außerhalb der Wohnung , z.B. beim Spielen oder bei Ausflügen. Unterschieden wird dann wieder in folgenden Umfängen.


Bei der Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, welche die zu betreuenden Kinder erleiden.


Einheitlich nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Kinder, hier müsste dann die private Haftpflichtversicherung der Kindseltern greifen, sowie die Haftpflicht wegen Abhandenkommens von Sachen und der Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder.


Insbesondere dann, wenn Sie eine solche Tätigkeit entgeltlich ausüben, ist der Deckungsumfang genau zu prüfen und auf den Umfang Ihrer Tätigkeit abzustimmen.



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