Sonstige Fahrzeuge bis 6 km/h
Mitversichert im Rahmen der Tarifleistungen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der ggf. mitversicherten Personen die sich aus dem Betreiben motorgetriebener nicht versicherungspflichtiger sonstiger Fahrzeuge (wie z.B. Krankenrollstuhl, Klein-Kinder Kfz, etc.) ergeben, sofern deren max. Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt.
Zurück zur Lexikon Startseite